Handbuch für Partnerfirmen

Werksverkehr
Schienenverkehr

Schienenverkehr

ArcelorMittal Bremen verfügt über ein umfangreiches Schienennetz, das an das Bundesbahnnetz angeschlossen ist.
Die Bahnübergänge sind zum größten Teil unbeschrankt und ohne Warnlichtanlage.

Folgendes ist zu beachten:

  • Schienenfahrzeuge haben immer Vorrang!
  • Das Überqueren von Schienenübergängen hat mit größter Umsicht zu erfolgen.
  • Es ist verboten, an Gleisen zu arbeiten, den Schienenverkehr zu behindern und an allen Stellen zu arbeiten, die sich in unmittelbarer Nähe zu Gleisen befinden, außer mit schriftlicher Erlaubnis der Abteilungen Werkschutz, Transport und Verkehr.
  • Es ist ein Mindestabstand von 1,5 m zur Gleisaußenkante einzuhalten.