Handbuch für Partnerfirmen

Werk
Verhalten auf demWerksgelände

Verhalten auf dem Werksgelände

Die Arbeitsstelle des Kontraktors ist auf dem kürzesten Weg aufzusuchen.
Der Aufenthalt außerhalb der Arbeitsstellen ist nicht gestattet. Das Verlassen des Arbeitsplatzes während der Arbeitszeit ist nur mit dem Einverständnis des Baustellen-/Betriebsleiters bzw. dessen Vertreter zulässig.

Das Betreten von Betrieben und Abteilungen ist nur für den Bereich, in dem der Auftrag ausgeführt wird und für die Dauer der Arbeiten erlaubt.

Ferner sind nicht gestattet:
  • Aufenthalt auf dem Werksgelände außerhalb der Arbeitszeit, insbesondere das Übernachten.
  • Mitnahme von Betriebsfremden oder Familienangehörigen.
  • Durchführung privater Arbeiten auf dem Werksgelände.
  • Fotografieren und Filmen auf dem Werksgelände.

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