Alkohol- und Drogenverbot
Die Mitnahme alkoholischer Getränke oder Rauschmittel auf dem Werksgelände ist strengstens untersagt. Ebenfalls ist das Betreten des Werksgeländes unter Einfluss von Alkohol oder Drogen verboten. Verstöße sind dem Werkschutz unverzüglich zu melden.
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