Handbuch für Partnerfirmen

Brandschutz
Brandschottungen / Feuerschutzabschlüsse

Brandschottungen / Feuerschutzabschlüsse

Feuerschutzabschlüsse dürfen auf keinen Fall in ihrer Funktion beeinträchtigt werden!
Brandschutztüren sind immer geschlossen zu halten.

Das Festsetzen von Brandschutztüren in geöffnetem Zustand durch Keile, Bänder oder ähnliches setzt diese Brandschutzeinrichtungen außer Kraft. Im Brandfall führt dieses zur unkontrollierten Brandausbreitung und Erhöhung der Schadenslage.

Feuerschutzklappen in Klima- und Lüftungskanälen sind ihrer Bestimmung gemäß immer offen. Nur im Brandfall werden sie durch ihre automatisch wirkenden Schließeinrichtungen geschlossen. Auch hier dürfen keine Manipulationen durchgeführt werden.

Zur Gewährleistung des Brandschutzes sind nach Beendigung von Kabel- oder Rohrverlegearbeiten sämtliche Brandschottungen zu schließen oder ggf. zu erstellen. Bei Reparaturen die sich über mehrere Tage erstrecken, muss täglich nach Arbeitsende eine provisorische Schottung mit Brandschutzkissen erstellt werden. Auf keinen Fall dürfen diese Durchbrüche unverschlossen bleiben.