Handbuch für Partnerfirmen

Brandschutz

Brandschutz

(Siehe auch PW-VA005 Sicherheitsmaßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz bei Feuerarbeiten)

Über Brände, lebensbedrohliche Situationen für Menschen und Notstände, wie z.B. Umweltschäden, Unglücksfälle, öffentliche Notstände ist die Werkfeuerwehr unter der innerbetrieblichen Notfallnummer 0421/648 - 2222 oder 3333 sofort zu unterrichten.
Zusätzlich ist der am schnellsten erreichbare Vorgesetzte zu benachrichtigen.

Bis zum Eintreffen der Werkfeuerwehr sind alle zumutbaren Handlungen durchzuführen, die der Gefahrenminderung dienen.
Bei Eintreffen der Werkfeuerwehr ist den Anweisungen der Einsatzkräfte Folge zu leisten. Das bezieht sich auch auf die persönliche Gefahrenabwehr.

Der Missbrauch von Brand- und Gasschutzeinrichtungen ist strengstens untersagt.