Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)
Der Sicherheitskoordinator ist vor Beginn der Arbeiten für die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes gemäß Baustellenverordnung verantwortlich. Der Plan enthält Angaben über- die einzelnen Arbeitsaufgaben,
- deren Gefahren,
- die anzuwendenden Schutzmaßnahmen,
- die für die Durchführung verantwortlichen Personen,
- die Termine der Durchführung und
- die Rechtsgrundlagen,
Der Sicherheitskoordinator stimmt den Arbeitsablauf der beteiligten Arbeitsgruppen so ab, dass jederzeit alle erforderlichen Vorkehrungen zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdung getroffen sind. Alle Veränderungen werden im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan angepasst. Der Sicherheitskoordinator hat das Recht, von jeder Arbeitsgruppe alle erforderlichen Unterlagen anzufordern. Das gilt auch für Unterlagen von Sub-/Nachunternehmern. Zu diesen Unterlagen zählt insbesondere ein Arbeitsplan mit folgenden Angaben:
- Vorgesehener Arbeitsbeginn,
- Voraussichtliches Arbeitsende,
- Personalstärke,
- Geplante Arbeitsweise,
- Verantwortliche.
Die Verantwortlichen werden unverzüglich über jede Änderung des Sicherheit- und Gesundheitsschutzplanes informiert.