Handbuch für Partnerfirmen

Arbeitssicherheit
Persönliche Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstung

(siehe auch SM-VA 004 - 2 - Persönliche Schutzausrüstung)

Da jeder Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, seinen Mitarbeitern die erforderliche persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen und für eine adäquate Verwendung dieser Ausrüstung zu sorgen, stellt ArcelorMittal Bremen keine persönliche Schutzausrüstung für Kontraktoren. Für Arbeiten in gasgefährdeten Bereichen können Gaswarngeräte und Selbstretter (Fluchtmasken) bei der Werkfeuerwehr (gegen einen Nachweis der entsprechenden G-Vorsorge) leihweise zur Verfügung gestellt werden. Diese müssen vor jedem Einsatz bei der Werkfeuerwehr geprüft werden.
Mindestausstattung an persönlicher Schutzausrüstung
  • Schutzkleidung, kann wahlweise aus einem Overall oder einem Arbeitsanzug (d.h. einer Hose und einer Arbeitsjacke oder einem Arbeitskittel oder Arbeitsmantel) bestehen
  • Schutzhelm,
  • Sicherheitsschuhe,
  • Schutzbrille beim Hochofen- und Stahlwerk.
Auf dem Gelände von ArcelorMittal Bremen gilt im gesamten Hüttenbereich Tragepflicht für Kopfschutz. Darüber hinaus besteht in den Produktionsanlagen und auf Baustellen generelle Tragepflicht von Schutzkleidung und Schutzschuhen.
Ausnahmen von der generellen Tragepflicht für Schutzhelme bestehen:
  • in Büroräumen
  • Kontrollräumen (z.B. Steuerstand, Leitwarte)
  • in Aufenthaltsräumen / Pausenräumen
  • in Umkleideräumen
  • auf Parkplätzen
  • in geschlossenen Fahrzeugen
  • auf freiem Gelände und Zugangswegen außerhalb von Arbeitsbereichen und Anlagen Die Ausnahmen gelten nicht generell für Mitarbeiter, die an den genannten Örtlichkeiten Wartungs- oder Reparaturarbeitendurchführen! Weitere betriebs- bzw. arbeitsbedingte Tragepflichten für persönliche Schutzausrüstungen sind rechtzeitig vor Arbeitsbeginn zu erfragen.