Gerüste
(siehe auch SM-VA 004 - 4.10 - Gerüste)ARCELOR BREMEN stellt generell keine Gerüste, Geräte oder Bauholz zur Verfügung. Die Benutzung von ARCELOR BREMEN Eigentum ist nur mit Erlaubnis gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Für Beschädigungen und Abhandenkommen von Gegenständen haftet der Kontraktor.
Der Aufbau und die Änderung von Gerüsten ist nur Fachfirmen oder Sachkundigen nach DIN 4420 erlaubt. Nach Fertigstellung ist das Gerüst erst zu betreten, wenn es durch den Gerüsthersteller mit einem "grünen Freigabeschein" freigegeben und mit den Belastungsangaben versehen wurde.
Fahrbare Arbeitsbühnen mit einer unveränderbaren Belegfläche müssen nicht freigegeben werden, da sie dauerhaft mit einem Typenschild und Belastungsangaben gekennzeichnet sein müssen.
Gerüste, die mit einem roten Gerüstsperrschein gekennzeichnet sind, dürfen nicht betreten werden.
Gerüste dürfen nicht eigenmächtig verändert werden. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Werksverweis.
Gerüste, die in Durchfahrten, an Straßen und im Eisenbahngleisbereich aufgestellt werden, müssen dem Werkschutz (Tel. 2200 oder 2277) vor der Aufstellung gemeldet werden. Sie sind ordnungsgemäß mit Lampen, Balken oder Absperrrungen zu sichern.
Sicherheitsabstände:
- mindestens 0,5 m zu beweglichen Teilen (z.B. Krane)
- mindestens 1,5 m zur Gleisaußenkante.
Nach längeren Arbeitspausen und nach außergewöhnlichen Einwirkungen ist der Betreiber des Gerüstes zur Prüfung auf Mängel durch Sichtkontrolle verpflichtet. Werden Mängel festgestellt, sind die betroffenen Gerüstabschnitte bis zur Beseitigung der Mängel durch den Fachbetrieb zu sperren.