Handbuch für Partnerfirmen

Arbeitssicherheit
Arbeitserlaubnisscheine/ ErlaubnisscheineBaustellen

Arbeitserlaubnisscheine / Erlaubnisscheine Baustellen

(siehe auch SM-VA 010 - Schriftliche Arbeitserlaubnis)

Unsere Partnerfirmen benötigen für die Durchführung ihrer Arbeiten auf dem Werksgelände von ArcelorMittal Bremen einen Arbeitserlaubnisschein. Die Vorgesetzten sind dafür verantwortlich, dass ohne vorliegenden Arbeitserlaubnisschein keine Arbeiten aufgenommen werden. Sie bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass ihre Mitarbeiter bei Beendigung oder Unterbrechung der Arbeiten den Gefahrenbereich verlassen haben.

Der Arbeitserlaubnisschein enthält Informationen über die Arbeitsaufgabe, die korrekte Durchführung der Arbeiten, die möglichen Gefährdungen und die zu treffenden Schutzmaßnahmen und ist vor Ort mitzuführen.

Der Arbeitserlaubnisschein entbindet unsere Partner aber nicht von der gesetzlichen Verpflichtung, Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter festzulegen und einzuleiten.

Für Arbeiten in engen Räumen und Behältern (BGR 117 Abschnitt 4.1.4) und für Schweiß- und Brennarbeiten in brandgefährdeten Bereichen besteht die Verpflichtung, spezielle Erlaubnisscheine auszustellen ("Arbeiten in engen Räumen und Behältern" und "Feuerarbeiten"). Sie enthalten Maßnahmen, die vor Beginn und während der Arbeiten durchgeführt und beachtet werden müssen.
Auf spezielle Erlaubnisscheine kann verzichtet werden, wenn die schriftliche Arbeitserlaubnis die möglichen Gefährdungen und die zu treffenden Maßnahmen detailliert und umfassend beschreibt.