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Arbeitssicherheit
Arbeiten in gasgefährdeten Bereichen

Arbeiten in gasgefährdeten Bereichen

(siehe auch SM-VA 004 - 4.11 - Gefasste Gase, PW-VA 010 - Sicherheitsmaßnahmen zum Gasschutz, Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten)

Gasgefährdete Bereiche sind von den Betrieben und der Werkfeuerwehr (PWF22) festgelegt. (Liste siehe PW-VA010, Anlage 1)
Diese Bereiche sind beschildert.

In gasgefährdeten Bereichen ist mit Gichtgas, Konvertergas, Stickstoff, Wasserstoff, Erdgas und Chlorgas zu rechnen.
Erforderlich eine Gasschutzunterweisung nach BGR 190 (Wiederholungsunterweisungen mindestens einmal jährlich)
Die Unterweisung führt die Werkfeuerwehr ( PWF22 ) durch.

Terminabsprache für Unterweisung:
Vorbeugender Gasschutz PWF22 Tel. 0421/648-2363 oder -(5)2363

Für das Tragen von Atemschutzgeräten muss eine gültige G26 Untersuchung vorliegen.

Jedes Begehen von Gasgefährdeten Bereichen ist dem zuständigen Betrieb anzuzeigen.

Arbeiten in gasgefährdeten Bereichen müssen mindestens von zwei Mitarbeitern, die ständig miteinander in Kontakt stehen, durchgeführt werden.

Es müssen für die in den Bereichen vorhandenen Gase elektronische Gaswarngeräte und ist entsprechendes Atemschutzgerät mitgeführt werden.

Bei Ansprechen der Warngeräte haben alle Beschäftigen den Bereich zu verlassen oder geeigneten Atemschutz zu tragen.