Absturzschutz
(siehe auch SM-VA 004 - 2.10 - Absturzschutz)
Alle Bereiche, in denen Absturzgefahr besteht oder im Laufe der Arbeiten entstehen wird, sind sofort mit geeigneten Maßnahmen zu sichern. Ist dies nicht möglich, sind die Absturzstellen in 2 m Entfernung von der Absturzkante abzusperren und mit dem Warnhinweis "Absturzgefahr" zu kennzeichnen.
Wird der Absturzbereich arbeitsbedingt betreten, ist zwingend ein Sicherheitsgeschirr zu benutzen. Bei ArcelorMittal Bremen sind nur Auffanggurte zugelassen. Sie bestehen aus einem Auffanggurt, einem Falldämpfer und - falls erforderlich - einem Sicherungsseil.
Verstöße gegen diese Vorschriften können zu einem Werksverweis führen.
Absicherungen an absturzgefährdeten Stellen sind erst nach Absprache und Genehmigung durch ArcelorMittal Bremen zu entfernen.
Bei widerrechtlicher Entfernung droht ein Werksverweis.