Absperrungen
(siehe auch SM-VA 004 - 4.15 - Absperrungen)Gefahrstellen und -quellen sind durch geeignete Maßnahmen zu sichern. Abgesperrte Bereiche dürfen von Unbefugten nicht betreten werden.
Zugelassen sind:
- Absperrbaken,
- Absperrketten,
- Absperrböcke,
- Absperrschranken,
- mobile Bauzäune.