Handbuch für Partnerfirmen

Werksverkehr
Verkehrsunfälle

Verkehrsunfälle

Alle Verkehrsunfälle sind vom Betroffenen oder, wenn dieser nicht dazu imstande ist, von jedem der den Unfall beobachtet oder bemerkt hat, unverzüglich unter der innerbetrieblichen Notfallnummer (0421/648) 2222 oder 3333 zu melden.

Bei schweren Verkehrsunfällen soll der Unfallort so lange unverändert bleiben, bis alle Ermittlungen durch den Werkschutz abgeschlossen sind. Änderungen sind nur zulässig, wenn den Betroffenen dadurch Hilfe geboten oder eine weitere Gefahr verhindert werden kann.

Verhalten bei Verkehrsunfällen
  • Unfallstelle absichern
  • den Unfall melden
  • Bis zum Eintreffen der Rettungskräfte ist jeder verpflichtet Hilfe zu leisten, d. h. alle zumutbaren Handlungen durchzuführen, die der Gefahrenminderung dienen.