Handbuch für Partnerfirmen

Werksverkehr
Allgemeines

Allgemeines

Es gelten sinngemäß die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Bau- und Betriebsordnung, soweit sie nicht werksseitig ergänzt oder geändert worden sind.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Weitergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen sind einzuhalten. Der Werkschutz führt Geschwindigkeitsmessungen durch, und Verstöße werden mit einem Fahrverbot auf dem Werksgelände geahndet.

Das Parken ist nur auf dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Flächen erlaubt. Bei Fahrzeugen, die außerhalb der erlaubten Flächen stehen und Beschädigungen erleiden, erfolgt kein Schadensersatz durch ArcelorMittal Bremen.

Bei Transporten ist jeder Kraftfahrer für die sichere und fachgerechte Beladung seines Fahrzeuges selbst verantwortlich. Er hat darauf zu achten, dass das Ladegut mit den geeigneten, zugelassenen Hilfsmitteln gegen Abrutschen gesichert wird und nicht über das Fahrzeug nach vorne hinausragt. Seitlich und nach hinten hinausragende Teile sind zu kennzeichnen. Schwertransporte mit Überbreite sind beim Werkschutz, Telefon 2200/2277, anzumelden.
(siehe auch SM - VA 014, Ladungssicherung von Coils auf LKWs)