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Zugang zumWerksgelände

Zugang zum Werksgelände

Der Zugang zum Werksgelände erfolgt über Tor 1. Hierfür wird ein Werksausweis benötigt, der vom Baustellenleiter spätestens sieben Werktage vor Arbeitsbeginn beim Werkschutz beantragt werden muss. Dieser Ausweis ist personengebunden und nicht übertragbar. Der Verlust des Ausweises ist unverzüglich beim Werkschutz anzuzeigen.

Bei der Ein- und Ausfahrt ist die Zeitstempelanlage am Tor 1 zu benutzen. Wer vorsätzlich falsch oder für andere, zum Zeitpunkt der Stempelung nicht am Ort der Kontrolleinrichtung anwesende Personen, stempelt, begeht Urkundenfälschung. Die Daten der Stempelung werden gespeichert.

Das Ein- und Ausführen von firmeneigenen Werkzeugen und Materialien muss dem Werkschutz am Tor 1 zur Registrierung angegeben werden.

Das Einbringen von Privateigentum ist nur gestattet, wenn es sich um unentbehrliche Dinge des persönlichen Bedarfs handelt.

Die unberechtigte Mitnahme von Werks- oder Fremdfirmeneigentum ist verboten. Eine Missachtung dieses Verbots wird geahndet. Für das Ausführen von ordnungsgemäß eingebrachtem Fremdfirmeneigentum ist am Tor 1 die Vorlage eines entsprechenden Ausgangsscheins notwendig.