Handbuch für Partnerfirmen

Baustellen
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)

Der Sicherheitskoordinator ist vor Beginn der Arbeiten für die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes gemäß Baustellenverordnung verantwortlich. Der Plan enthält Angaben über
  • die einzelnen Arbeitsaufgaben,
  • deren Gefahren,
  • die anzuwendenden Schutzmaßnahmen,
  • die für die Durchführung verantwortlichen Personen,
  • die Termine der Durchführung und
  • die Rechtsgrundlagen,
und gibt Aufschluss über zeitliche und/oder örtliche Überschneidungen und zeitliche Abhängigkeiten einzelner Arbeitsaufgaben. Die beteiligten Arbeitsgruppen dürfen nur unter Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitschutzplanes tätig werden.

Der Sicherheitskoordinator stimmt den Arbeitsablauf der beteiligten Arbeitsgruppen so ab, dass jederzeit alle erforderlichen Vorkehrungen zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdung getroffen sind. Alle Veränderungen werden im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan angepasst. Der Sicherheitskoordinator hat das Recht, von jeder Arbeitsgruppe alle erforderlichen Unterlagen anzufordern. Das gilt auch für Unterlagen von Sub-/Nachunternehmern. Zu diesen Unterlagen zählt insbesondere ein Arbeitsplan mit folgenden Angaben:
  • Vorgesehener Arbeitsbeginn,
  • Voraussichtliches Arbeitsende,
  • Personalstärke,
  • Geplante Arbeitsweise,
  • Verantwortliche.
Planabweichungen sind dem Sicherheitskoordinator zu melden. Tritt durch eine Planabweichung oder Störung eine gegenseitige Gefährdung ein, so ist der Sicherheitskoordinator unverzüglich zu benachrichtigen. Die Arbeiten sind so lange einzustellen bis alle festgelegten Voraussetzungen erfüllt und gegenseitige Gefährdungen ausgeschlossen sind.

Die Verantwortlichen werden unverzüglich über jede Änderung des Sicherheit- und Gesundheitsschutzplanes informiert.