Benennung der Verantwortlichen auf der Baustelle
Der Bauherr ernennt während der Planung der Baustelle einen Sicherheits-koordinator, der somit Weisungsbefugnis hat. Der Koordinator oder ein Bereitschaftsdienst sind ständig erreichbar. Darüber hinaus können weitere Koordinatoren benannt werden.Jeder Auftragnehmer und Subunternehmer benennt dem Sicherheitskoordinator schriftlich, mit Angabe der Adresse und Telefonnummer, einen Verantwortlichen und einen Stellvertreter.