Unterweisungen
(siehe auch SM-VA 007 - Sicherheitsunterweisungen)
Der Bauleiter wird vor Beginn der Arbeiten unterwiesen. Bei Folgeaufträgen ist eine Einweisung erneut notwendig. Es werden Informationen über spezielle Gefahren vermittelt, die bei den Arbeiten entstehen können. Die Informationen müssen anschließend in Unterweisungen den Mitarbeitern durch den Bauleiter vermittelt und entsprechend umgesetzt werden.
Alle fremdsprachigen Personen müssen besonders sorgfältig eingewiesen und beaufsichtigt werden. Eine einwandfreie Verständigung ist sicherzustellen
Wir erwarten von unseren Partnern, dass die Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn zu den Themen Sicherheits- und Gesundheitsschutz ausreichend und angemessen unterwiesen werden. Das gleiche gilt für Subunternehmen.
Alle durchgeführten Unterweisungen sind schriftlich zu dokumentieren und auf der Baustelle zu hinterlegen sowie auf Verlangen ArcelorMittal Bremen vorzulegen.
Bei länger andauernder Tätigkeit bei ArcelorMittal Bremen sind Wiederholungsunterweisungen mindestens einmal jährlich durchzuführen.
Alle Mitarbeiter des Kontraktors müssen die Sicherheitskennzeichen gemäß Richtlinie 92/58/EWG (Umsetzung in der BV A8) kennen.